Achtung: Wieder Änderung bei Corona-Regeln
Seit dem 24.11.21. gilt in NRW wieder eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese soll zunächst bis zum 21.12. gelten.
Für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW gilt demnach die 2G-Regel für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren. Das heißt: Ob drinnen oder draußen, mit oder ohne Kontakt, Einzel- oder Mannschaftssport, Training oder Wettkampf – wer hingeht, muss geimpft und/oder genesen sein.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gilt weiterhin 3G, und sie gelten auch ohne Nachweis als getestet. Für sie bleibt also alles wie bisher.
Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer fallen ebenfalls weiter unter 3G. Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Wir danken allen Nutzerinnen und Nutzern unserer Trainingsangebote für die Kenntnisnahme und Beachtung dieser Regeln.